Anders als bei Angestellten gilt für Beamtinnen und Beamte ein besonderes System der Krankenversicherung. Die Dienstherrn zahlen ihnen keine Zuzahlung zu einem Krankenversicherungsbeitrag, sondern sie gewähren Beihilfe. Die Beihilfe ist ein gesetzliches System zur Unterstützung von Beamtinnen und Beamten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen. Mit der Beihilfe verpflichtet sich der Dienstherr, den Beamtinnen und Beamten und ihren berücksichtigungsfähigen Angehörigen einen Teil der Aufwendungen für medizinisch notwendige Behandlungen zu erstatten. Dies gilt in Krankheits- und Pflegefällen, bei Schwangerschaft, für Vorsorge-, Rehabilitations- und Teilhabemaßnahmen für Menschen mit Behinderung. Die Beihilfe hat ihren Ursprung in der Fürsorgepflicht des Dienstherrn.
Die Pauschale Beihilfe
Eine recht neue und ergänzende Form der Beihilfe ist die „pauschale Beihilfe“, deren Einführung von ver.di befördert und gefordert wird. Damit können Beamtinnen und Beamte, die sich freiwillig in einer gesetzlichen (oder auch privaten) Krankenversicherung versichern, statt einer individuellen Beihilfe z. B. im Krankheitsfall einen monatlichen Pauschalbetrag als Beihilfe erhalten. Bei der pauschalen Beihilfe handelt es sich um eine Ergänzung des geltenden
Dienstrechts. Die „klassische“ Variante aus individueller Beihilfe und privater Krankenversicherung (PKV) bleibt dagegen erhalten. Die pauschale Beihilfe kommt für die Hälfte der monatlichen Kosten einer Krankheitskostenvollversicherung auf, unabhängig davon, ob die Beamtin oder der Beamte eine private oder gesetzliche Krankenversicherung abschließt. Die pauschale Beihilfe schließt eine Gerechtigkeitslücke und schafft echte Wahlfreiheit.
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