Liebe Kolleginnen und Kollegen,
in jeder Tarif- und Besoldungsrunde fordern wir auch die Beamt*innen stets auf, sich an Aktionen zu beteiligen und so deutlich zu machen, dass es auch um ihre eigenen Belange geht. Ob es um die Tarifauseinandersetzungen bei Bund, Ländern oder Kommunen geht, ver.di fordert immer auch die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamt*innen. Das ist aber kein Automatismus, sondern muss immer wieder deutlich gemacht werden und zwar durch die Beamt*innen selbst.
Leider hat das Bundesverfassungsgericht im Juni 2018 das Streikverbot für Beamt*innen zementiert. Die Karlsruher Richter*innen sahen weder einen Verstoß gegen die Koalitionsfreiheit noch gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Das Alimentationsgebot und die Beteiligungsrechte der Gewerkschaften seien ein Ausgleich für das fehlende Streikrecht.
Aus unserer Sicht überzeugt das nicht, denn das Recht auf Arbeitskampf ist und bleibt ein Menschenrecht. Eine Einschränkung allein wegen des Beamtenstatus ist unseres Erachtens bedenklich. Allen Beamt*innen steht aber auch nach dieser Entscheidung ausdrücklich die grundgesetzlich geschützte Koalitionsfreiheit zu.
Deswegen dürfen sich Beamt*innen wie bisher in ver.di organisieren und ihre Interessen gemeinsam gegenüber dem jeweiligen Dienstherrn vertreten. Es besteht also kein Grund, sich nicht selber für die eigenen Forderungen zu engagieren. Darauf zu warten, dass andere dies für einen tun, war noch nie wirklich erfolgreich. Die folgenden Informationen geben gute Hinweise, wie auch Beamt*innen sich in den Tarif- und Besoldungsrunden einsetzen und aktiv beteiligen können.
Mit kollegialen Grüßen
Christine Behle
stellvertretende Vorsitzende
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