Beamtinnen und Beamte

Vorsorge-/ Betreuungsvollmacht und Patientenverfügung

09.09.2024

Auch jede/r Beschäftigte im Öffentlichen Dienst kann irgendwann in die Situation kommen, dass sie/er aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr in der Lage ist Entscheidungen selbst zu treffen und zu handeln. Für diesen Fall gilt es, rechtzeitig Vorsorge zu schaffen. Zwei wichtige Möglichkeiten der Vorsorge gilt es in diesem Zusammenhang auch für Beamtinnen und Beamte zu beachten.

Die Vorsorgevollmacht dient dazu, dass ein von der/dem Beschäftigten bestimmter Mensch deren/dessen Angelegenheiten wahrnehmen kann, wenn sie/er selbst es nicht kann. Es ist für jede/n sinnvoll, eine solche Vollmacht zu erteilen, da jeder Mensch jederzeit davon betroffen sein kann, wenn er zum Beispiel Opfer eines Unfalls geworden ist und aufgrund eines Komas zumindest vorübergehend keine eigenen Entscheidungen treffen kann.

Kann ein/e Beschäftigte/r ihre/seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln und liegt keine Vorsorgevollmacht vor, bestimmt das Betreuungsgericht eine/n rechtliche/n Betreuerin oder Betreuer. Durch eine Betreuungsverfügung kann die/der Beschäftigte festlegen, welche Person das Gericht als Betreuerin oder Betreuer auswählen soll. Sie/er kann dem Gericht auch mitteilen, wer keinesfalls Betreuerin oder Betreuer sein soll.

Sobald eine Vorsorgevollmacht existiert, wird das Betreuungsgericht im Falle der Gültigkeit dieser Vollmacht keine/n Betreuerin oder Betreuer bestellen, vielmehr greift dann die Vorsorgevollmacht. Dies bedeutet, dass die Vorsorgevollmacht der Betreuungsverfügung grundsätzlich vorgezogen wird.

Auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) findet man neben weitergehenden Informationen auch Musterformulare für die Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung: Zum Bundesministerium der Justiz

Unabhängig vom Alter oder Gesundheitszustand kann jeder Mensch plötzlich in eine Lage geraten, in der er nicht mehr selbst über eine medizinische Behandlung oder einen ärztlichen Eingriff entscheiden kann. Mit einer Patientenverfügung kann jede/r für diesen Fall im Voraus festlegen, ob sie/er in bestimmte medizinische Maßnahmen einwilligt oder sie ablehnt. Weiter Informationen und Textbausteine für eine schriftliche Patientenverfügung finden sich hier.