Im Interesse der möglichst effektiven Durchsetzung der Rechte seiner Mitglieder setzt sich ver.di aktuell zusammen mit dem DGB auf politischer Ebene für die Einführung eines Verbandsklagerechts in Besoldungsstreitigkeiten ein.
Mittels Verbandsklagerecht könnten die Spitzenorganisationen bzw. deren Mitgliedsgewerkschaften dazu befähigt werden, stellvertretend für ihre Mitglieder gegen systematische und/oder strukturelle Verstöße von Dienstherren gegen das Alimentationsgebot vorzugehen. Dies würde die einzelnen Kolleg*innen von zeit- und kostenaufwändigen Rechtsverfahren entlasten.
Es würde die Gewerkschaften vor kaum kalkulierbaren personellen wie finanziellen Belastungen für den Rechtsschutz entlasten. Und die Dienstherrn würden von großen Verwaltungsaufwänden entlastet, wenn sie nicht mehr tausende von Widersprüchen zu prüfen und zu bescheiden hätten. Und schließlich entlastet es auch die Gerichte und die dort tätigen Richter*innen und Beschäftigten in den Geschäftsstellen. Die Zahl der Rechtsstreitigkeiten würde stattdessen durch ein solches Vorgehen deutlich reduziert werden. Die Qualität der rechtlichen Auseinandersetzung würde hingegen deutlich erhöht werden.
Der DGB hat dazu ein Gutachten in Auftrag gegeben, dass die Einführung eines solchen Verbandsklagerechts rechtlich für zulässig und zur Entlastung der Beschäftigten, Verwaltungen und Gerichte auch für geboten hält.