Anwärterinnen und Anwärter

Gesundheitliche Eignung

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04.03.2024

 

 

Die gesundheitliche Eignung ist für Anwärterinnen und Anwärter von sehr großer Bedeutung. Mit einer amtsärztlichen Untersuchung vor der Einstellung wird geprüft, ob die gesundheitliche Eignung gegeben ist oder nicht. Beamtinnen und Beamte werden auf Lebenszeit eingestellt. Wenn sie erkranken oder gar dienstunfähig werden, muss die öffentliche Hand für sie aufkommen. Das ist wohl auch ein gewichtiger Grund dafür, dass die gesundheitliche Eignung vor der Einstellung intensiv geprüft wird. Seit einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2013 gilt, dass Bewerberinnen und Bewerber keine Chance haben, eingestellt zu werden, wenn mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass sie oder er vor Erreichen der Altersgrenze dienstunfähig wird.

Mit der ärztlichen Untersuchung, beziehungsweise der daraus abgegebenen Wertung trifft der Dienstherr schließlich eine Prognoseentscheidung, die für den Berufsweg vieler– auch gesundheitlich beeinträchtigter Bewerberinnen und Bewerber – ganz entscheidend sein kann.

Was können also Bewerberinnen und Bewerber tun, die Sorge vor einer amtsärztlichen Untersuchung haben?

Falls Bewerberinnen und Bewerber aus gesundheitlicher Sicht Sorge vor der amtsärztlichen Untersuchung haben, können sie selbst Gutachten beziehungsweise Stellungnahmen von entsprechenden Ärzten oder Institutionen beauftragen und zur amtsärztlichen Untersuchung vorlegen. Entscheidend ist es, die Amtsärztin oder den Amtsarzt davon zu überzeugen, dass die gesundheitliche Eignung für die gesamte Laufbahn gegeben ist – und dies trotz möglicher vorliegender Einschränkungen!

Rechtzeitige (!) Information und Beratung sind notwendig, falls Probleme zu erwarten sind! Personalräte, Jugend- und Auszubildendenvertretungen und auch die Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten kennen eventuell Vergleichsfälle und wissen, wie Einstellungsentscheidungen in den jeweiligen Dienststellen getroffen werden!

Die frühzeitige Beratung durch die Gewerkschaft oder einen auf Beamtenrecht spezialisierten Anwalt klärt über die Rechtslage auf und schützt vor unangenehmen Überraschungen!

 

 

Online-Vortrag: Dienstliche Beurteilung

Am Mittwoch, dem 20. März 2024 um 17.00 Uhr wird der nächste ver.di-Online-Vortrag stattfinden. Der Berliner Rechtsanwalt Enrico Pätzel wird über das Thema „Dienstliche Beurteilungen“ informieren. Es besteht wie immer auch die Gelegenheit, Fragen zu stellen.

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