Recht

Streikverbot für verbeamtete Lehrer*innen rechtmäßig

© U. J. Alexander - stock.adobe.com
19.12.2023

Das Streikverbot für verbeamtete Lehrer*innen verstößt nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am 14. Dezember 2023 entschieden. In einer ersten Meldung bedauert der DGB die Entscheidung, verknüpft dies jedoch mit der Erwartung, dass sich Bund und Länder mit den Gewerkschaften zusammensetzen, um das Beamtenrecht in Deutschland demokratisch fortzuentwickeln.

Der Fall betraf Disziplinarstrafen, die gegen die Beschwerdeführer - verbeamtete Lehrer*innen - verhängt worden sind, weil sie während ihrer Arbeitszeit an von der GEW organisierten (Warn)Streiks teilgenommen haben. Bereits 2018 entschied das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), dass sich das Beamtenstreikverbot zwingend aus den "hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums" ergebe. Dahinter müsse die in Artikel 9 des Grundgesetzes garantierte Koalitionsfreiheit, die das Streikrecht begründet, zurückstehen. Gegen diese Entscheidung legten die vier Lehrkräfte Beschwerde beim EGMR ein, weil sie in der BVerfG-Entscheidung eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) sahen.

ver.di wird die weitere Entwicklung beobachten und dann, wenn das schriftliche Urteil vorliegt, eine eigene Stellungnahme zur Entscheidung des EGMR vorlegen.