Besoldung

Reform der Besoldungsstrukturen im Bund

14.10.2024

ver.di und DGB äußern Kritik am Vorhaben des Bundesinnenministeriums

Der jetzt vorliegende und erneut bearbeitete Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung (Bundesbesoldungs- und -Versorgungsangemessenheitsgesetz – BBVAngG) stößt auf herbe Kritik der Gewerkschaften. Bei einem Beteiligungsgespräch im Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am Freitag, dem 11.10.2024 lehnten der DGB und ver.di den Entwurf mit klaren Worten ab.

Offenbar haben die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und die knappen Kassen des Bundes dazu geführt, dass Flickschusterei betrieben wird. Ver.di erwartet allerdings vom Bund einen zukunftweisenden Vorschlag zur amtsangemessenen Beamtenbesoldung. Die jetzt vorliegenden Vorschläge zur alimentativen Ergänzungsvorschlägen sind intransparent, schaffen neue Ungerechtigkeiten und sind schwer vermittelbar. Ver.di fürchtet, dass der Bund jetzt die Chance vertut, die Besoldung im Rahmen der höchstrichterlichen Vorgaben anzupassen. Außerdem scheint es sehr fraglich zu sein, ob viele der geplanten Regelungen überhaupt rechtskonform sind.

Bereits in einer gemeinsamen schriftlichen Stellungnahme hatten der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften die geplanten Maßnahmen wie vor allem die Einführung eines alimentativen Ergänzungszuschlags mit bestimmten Abschmelzbeträgen, die problematische Abkehr vom Modell der Alleinverdienerfamilie sowie den isolierten Eingriff in die Besoldungsstrukturen kritisiert. Gegenüber Staatssekretär Bernd Krosser und weiteren Vertreter*innen des BMI erneuerten die Gewerkschaftsvertreter*innen heute diese Kritik.

Ungeachtet herausfordernder Rahmenbedingungen wie einer schwierigen Haushaltslage und der Tatsache, dass ein Großteil der Länder bereits vergleichbare Gesetze verabschiedet hat, erwartet ver.di vom Bundesgesetzgeber weiterhin, dass dieser ein transparentes, wertschätzendes und schlüssiges Gesamtkonzept vorlegt. Verfassungsrechtliche Risiken verschiedener Maßnahmen des aktuellen Entwurfs dürfen nicht zu Lasten der Beamt*innen und Soldat*innen gehen.

Die Kabinettsbefassung mit dem Gesetzentwurf ist derzeit für Anfang November vorgesehen. Sofern das parlamentarische Verfahren dann im Frühjahr abgeschlossen werden sollte, würde das Gesetz vermutlich im Mai 2025 in Kraft treten.

 

Download DGB-Stellungnahme