Hitze

Gesund arbeiten trotz Hitze

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05.08.2024

Der Sommer ist da, mit hohen Temperaturen. Wichtig ist jetzt, Schutzmaßnahmen in den Dienststellen zu treffen, die das Arbeiten erträglich machen.

Nicht jeder Arbeitsplatz verfügt über eine Klimaanlage. Hitze ist belastend für den Körper und kann zu Kreislauf-Problemen führen. Der Körper versucht die Hitzebelastung zu kompensieren und verringert somit die Konzentrations- und Leistungsfähigkeit. Die Unfallgefahr nimmt zu. Erkrankungen sind zum Beispiel Hitze-Erschöpfung und Hitzschlag.

Die Pflichten des Dienstherrn

Die Dienststellen sind verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz der Beamtinnen und Beamten sowie der Tarifbeschäftigten zu ergreifen. Dazu gehört, mithilfe der Gefährdungsbeurteilung dafür zu sorgen, dass Gesundheitsgefährdungen durch zu hohe Temperaturen rechtzeitig erkannt und beseitigt werden.

Nach der Arbeitsstättenverordnung haben Dienstherrn dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen. Für die Raumtemperaturen wird diese Vorgabe durch die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 konkretisiert. Sie gilt außerdem für Pausen- und Bereitschaftsräume, Kantinen, Sanitär- und Erste-Hilfe-Räume und Unterkünfte. Zu beachten ist dabei auch die Arbeitsmedizinische Regel 13.1 „Tätigkeiten mit extremer Hitzebelastung, die zu einer besonderen Gefährdung führen können“ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (zur Regel 13.1 im Detail siehe hier).

Maßnahmen bei über 26 °C

Räume dürfen eine Temperatur von 26 °C nicht überschreiten. Wenn die Außentemperatur über 26 °C beträgt und die Raumtemperatur am Arbeitsplatz über 26 °C steigt, müssen Dienstherrn für gesundheitlich Vorbelastete oder für Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte, die schwer arbeiten, für Entlastung sorgen.

Außerdem sollten Dienstherrn gemäß der Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 zusätzliche Maßnahmen ergreifen. Die ASR A3.5 nennt hier beispielhaft:

  • Effektive Steuerung des Sonnenschutzes, um Überhitzung der Räume zu verhindern (z. B. Jalousien auch nach der Arbeitszeit geschlossen halten).
  • Effektive Steuerung der Lüftungseinrichtungen (z. B. Nachtauskühlung)
  • Reduzierung der inneren thermischen Lasten (z. B. elektrische Geräte nur bei Bedarf betreiben).
  • Lüftung nachts und in den frühen Morgenstunden.
  • Nutzung von Gleitzeitregelungen (Beschäftigte könnten z. B. früher beginnen und bei Nachmittagshitze Feierabend machen).
  • Lockerung der Bekleidungsregeln.
  • Festlegung zusätzlicher Entwärmungsphasen zum Abkühlen des Körpers.
  • Nutzung von Ventilatoren, z. B. Tisch-, Stand-, Turm- und Deckenventilator (Achtung, Ventilatoren können zu Virenschleudern werden!)
  • Bereitstellung von geeigneten Getränken.

Maßnahmen bei über 30 °C

Liegen die Temperaturen über 30 °C müssen Dienstherrn Maßnahmen ergreifen, wie sie hier beispielhaft aufgeführt sind.

Maßnahmen bei über 35 °C

Überschreitet die Lufttemperatur im Arbeitsraum +35 °C, müssen Dienstherrn Maßnahmen ergreifen, wie sie für Hitzearbeit, z. B. in Gießereien, Stahlwerken oder Großbäckereien, üblich sind. Dazu zählen z. B. Hitzeschutzkleidung, Luftduschen, Wasserschleier oder weitere Entwärmungsphasen. Ansonsten dürfen Beschäftigte in dem Raum nicht arbeiten.

Mitbestimmung der Personalräte

Die Personalräte haben mitzubestimmen über Maßnahmen zur Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen und sonstigen Gesundheitsschädigungen (§ 75 Abs. 3 Nr. 11 Bundespersonalvertretungsgesetz). Auch hier ist es wichtig Dienstvereinbarungen über Schutzmaßnahmen bei Hitze abzuschließen. Die Mitbestimmung des Personalrats setzt dann ein, wenn die Dienststellenleitung aufgrund einer Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ergreifen will.

Sinnvoll ist, nicht erst zu warten, bis die Beschäftigten die Hitze am Arbeitsplatz nicht mehr aushalten und gesundheitliche Schäden davontragen.

Arbeiten im Freien

Hitze stellt beim Arbeiten im Freien eine ganz besondere Belastung dar. Dazu kommt noch die Gefahr durch UV-Strahlung, die Ozonbelastung und schlechte bis extreme Witterungsbedingungen. Hier muss eine Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) durchgeführt werden, um langfristig Maßnahmen festzulegen. Bei Arbeiten über 26 Grad im Schatten müssen die Beschäftigten über die Gefahren informiert werden. Bei extremen Temperaturen sollte auf schwere Arbeiten verzichtet oder diese in die frühen Morgenstunden verlegt werden. Dienstherrn sollten, wo möglich, Sonnensegel zur Verfügung stellen. Außerdem sind Wege, wie z.B. Zustelltouren so zu gestalten, dass die Beschäftigten zum größten Teil im Schatten arbeiten können. Zudem sollten Dienstherrn UV-Schutzkleidung, Kopfbedeckungen, Sonnenbrillen mit UV-Filter und Sonnenschutzcremes zur Verfügung stellen.

Das können Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte tun

  • Luft- und feuchtigkeitsdurchlässige, leichte und bequeme Kleidung sowie luftdurchlässige Schuhe tragen. Diese Garderobe erleichtert das Schwitzen und verringert die Hitzebelastung.
  • Der Körper verliert durch Schwitzen viel Flüssigkeit. Zwei Liter bei einer Raumtemperatur von 24 °C, bei höheren Temperaturen etwa drei Liter oder mehr, insbesondere bei schwerer körperlicher Arbeit.
  • Handgelenke mit kaltem Wasser benetzen. Das kühlt kurzfristig.
  • Regelmäßig Kurzpausen einlegen. Bei Hitzearbeiten bei Raumtemperaturen bis 45 °C und maximal 40 Prozent Luftfeuchtigkeit sollten Entwärmungsphasen von 15 Minuten pro Stunde eingelegt werden.
  • Nicht jede und jeder verträgt Wärme gleich gut. Daher auch Signale des Körpers beachten und bei Unwohlsein kühlere Bereiche aufsuchen.

 

Was müssen Dienstherrn bei Hitze tun? Hierzu gibt es einen Flyer, welcher die wichtigsten Informationen erhält. 

Zum Flyer