Beamtenrecht

Zurruhesetzung von Beamtinnen und Beamten

28.06.2024

Am Donnerstag, dem 11. Juli 2024 findet um 17.00 Uhr der nächste Online-Vortag zum Beamtenrecht statt. Die Rechtsanwältin Leonie Thum referiert zum Thema der Zurruhesetzung von Beamtinnen und Beamten.

Wenn Beamtinnen oder Beamte längere Zeit dienstunfähig erkranken, ist der Dienstherr sowohl nach den bundesrechtlichen, als auch nach allen landesrechtlichen Regelungen verpflichtet, zu prüfen, ob die frühzeitige Versetzung in den Ruhestand erfolgen muss. Dieser Ablauf ist für alle Dienstherrn zwingend im Gesetz geregelt, wobei sich lediglich die Zeiträume der Dienstunfähigkeit unterscheiden, die die Verpflichtung für den Dienstherrn auslösen.

Das hierdurch in Gang gesetzte Verfahren ist, aufgrund der erheblichen finanziellen und persönlichen Folgen der frühzeitigen Zurruhesetzung, für die Betroffenen häufig beängstigend und schwierig zu navigieren. Insbesondere dann, wenn eine Besserung des Gesundheitszustands nicht zu erwarten ist, sind alle Beamtinnen und Beamten gut damit beraten, sich frühzeitig gewerkschaftliche Hilfe zu suchen. Auch bei einer voraussichtlich positiven Gesundheitsprognose bietet es sich jedoch an, das Ergebnis des Verfahrens mit all seinen Risiken nicht einfach untätig abzuwarten.

Mit dem Vortrag sollen Möglichkeiten an die Hand geben werden, wie man sich auf das Verfahren vorbereiten kann, zudem wird die beste taktische Vorgehensweise erörtert. Dazu wird in groben Zügen der Ablauf des Zurruhesetzungsverfahrens besprochen, von der ersten Befürchtung, ein entsprechender Bescheid könne drohen, bis zum Klageverfahren, um dann auf die wichtigsten strategischen Erwägungen einzugehen.

Der Online-Vortrag findet in Kooperation mit ver.di b+b statt, die Teilnahme ist kostenlos.

 

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