Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat einen Entwurf einer Verordnung zur Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung (BLV) vorgelegt. Die Novellierung des Laufbahnrechts ist dringend geboten, um den veränderten Bedingungen im öffentlichen Dienst gerecht werden zu können. Aus Sicht von ver.di verfehlt das BMI jedoch das Ziel, das Laufbahnrecht der Beamt*innen grundlegend zu reformieren.
In einer gemeinsamen Stellungnahme mit dem DGB und im Rahmen eines Beteiligungsgesprächs im BMI äußerte ver.di deutliche Kritik an dem Entwurf. Ungeachtet mehrerer Änderungen an der geltenden BLV fehlen weiter entscheidende Maßnahmen, um das Laufbahnrecht durchlässiger und vergleichbarer zu gestalten.
Insbesondere verfehlt der vorgelegte Entwurf den Auftrag aus dem geltenden Koalitionsvertrag, die Einstellungsvoraussetzungen in Richtung praktischer Berufserfahrungen zu flexibilisieren sowie gleichwertige berufliche Qualifikationen im öffentlichen Dienst anzuerkennen. Der Entwurf schafft lediglich einen begrenzten Sonderzugang für Personen mit Abschlüssen der beruflichen Fortbildung „Bachelor Professional“ oder „Master Professional“ in den Laufbahnen des technischen und naturwissenschaftlichen gehobenen Dienstes.
ver.di begrüßt diese Öffnung, fordert aber zugleich angesichts des harten Wettbewerbs um qualifiziertes Personal eine weitere Flexibilisierung der Einstellungsvoraussetzungen in Richtung praktischer Berufserfahrungen. Entsprechender Bedarf dürfte nach unserer Überzeugung über die Laufbahnen des gehobenen technischen Verwaltungsdienstes und des gehobenen naturwissenschaftlichen Dienstes hinaus für weitere Laufbahnen des gehobenen bzw. des höheren Dienstes bestehen. Sofern eine laufbahnrechtliche Gleichwertigkeit nicht gesehen wird, sind zu den beruflichen Abschlüssen ergänzende Qualifizierungsmaßnahmen aufzuzeigen.
Kritik von ver.di gilt auch der Auffassung des BMI, es gebe bereits ausreichend Möglichkeiten zur beruflichen Weiterentwicklung von Beamt*innen. Durch ein Festhalten an starren Formalkriterien bei der Einstellung und Förderung von Personal gerät nach ver.di-Sicht die von der Verfassung für die Besetzung öffentlicher Ämter vorgegebene Bestenauslese in Gefahr. Die nach dem Eintritt in die Laufbahn im Vergleich zur Lern- und Fortbildungsbereitschaft der Beamt*innen nur sehr mäßig ausgeprägte Möglichkeit des Aufstiegs und Laufbahnwechsels hemmen und demotivieren gerade die engagierten Mitarbeiter*innen in der öffentlichen Verwaltung. Eine durchgreifende Reform der BLV müsste hier leistungsadäquate Beförderungs- und Aufstiegspfade eröffnen.
Laut BMI gehört die Novelle der BLV zu den Vorhaben, die möglichst noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden sollen. Die dafür notwendige Kabinettsbefassung ist aktuell für den 15.01.2025 geplant.