Bei der Beihilfe handelt es sich um ein gesetzliches System zur Versorgung von Beamtinnen und Beamten und ihren berücksichtigungsfähigen Angehörigen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen sowie für Vorsorgemaßnahmen und der Behandlung von Behinderungen. Über die Beihilfe können Beamtinnen und Beamte einen Teil ihrer notwendigen Aufwendungen (meist zwischen 50 und 80 %) erstattet bekommen. Die übrigen Kosten werden über Eigenleistungen, i.d.R. über Policen privater Krankenversicherungen, abgedeckt. Die konkret beihilfefähigen Aufwendungen ergeben sich aus den jeweils anwendbaren Beihilfeverordnungen, z.B. der Bundesbeihilfeverordnung. Alternativ können sich Beamt*innen auch freiwillig gesetzlich versichern. Einen Zuschuss des Dienstherrn zu den Versicherungsbeiträgen - vergleichbar dem Arbeitgeberbeitrag bei Arbeitnehmern - gibt es bei Beamtinnen und Beamte außer in den Fällen der pauschalen Beihilfe indes nicht.