Beamtinnen und Beamte erhalten – anders als beispielsweise Tarifbeschäftigte – kein Gehalt als Gegenleistung für die erbrachte Arbeitsleistung, sondern eine Besoldung. Dies folgt aus dem sog. Alimentationsprinzip, das den Dienstherrn verpflichtet, Beamtinnen und Beamte und ihre Familien im Gegenzug für die Diensterbringung lebenslang zu alimentieren. Nach dem Grundsatz der funktionsgerechten Besoldung wird das Amt einer der Besoldungsgruppen A, B, R oder W zugeordnet. Anhand der Laufbahngruppe (einfacher, mittlerer, gehobener, höherer Dienst) erfolgt dann die Eingruppierung in das jeweilige Einstiegsamt, z.B. A9 in Laufbahnen des gehobenen Dienstes. Daneben werden Zuschläge, beispielsweise Familienzuschläge für Verheiratete und Kinder sowie Zulagen, zum Beispiel Stellenzulagen für bestimmte Aufgabenbereiche, gewährt. Die konkrete Besoldung ergibt sich aus den jeweiligen Besoldungsgesetzen einschließlich Anhängen, z.B. dem Bundesbesoldungsgesetz.