Die Besoldung sowie die Versorgung der Beamtinnen und Beamten, Anwärterinnen und Anwärter, Pensionärinnen und Pensionäre, der Soldatinnen und Soldaten sowie der Richterinnen und Richter des Bundes steigt ab dem 1. März 2024 deutlich.
Der Bundestag hatte am 16. November 2023 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung der Bundesbesoldung und -Versorgung für die Jahre 2023 und 2024 angenommen. Damit wird das Tarifergebnis für die Beschäftigten des Bundes vom 22. April 2023 zeit- und wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten übertragen.
Ab dem 1. März 2024 kommt es zu einer kräftigen Besoldungserhöhung: Für die Beamtinnen und Beamten, Anwärterinnen und Anwärter, Pensionärinnen und Pensionäre, der Soldatinnen und Soldaten sowie der Richterinnen und Richter des Bundes wird ein Sockelbetrag in Höhe von 200 Euro gezahlt werden. Nach dieser Anhebung wird die Besoldung sowie die Versorgung zusätzlich um 5,3 Prozent erhöht.
Unser gemeinsamer Erfolg
Unser Ziel, vor allem Beschäftigte mit unteren und mittleren Einkommen deutlich zu entlasten, konnten wir mit einer starken sozialen Komponente erreichen. Damit haben wir in Zeiten hoher Inflation ein Zeichen gesetzt.
Besoldungsfaltkarte
Zur Besoldungserhöhung hat ver.di die Besoldungsfaltkarte Bund herausgebracht, für Beamtinnen und Beamte, Soldatinnen und Soldaten, Richterinnen und Richter, Anwärterinnen und Anwärter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger. Geltungszeitraum ab 1. März 2024. Mit der Bundesbesoldungsordnung A, B, R und W.
Jetzt die Arbeitszeit diskutieren!
Jetzt wollen wir die Arbeitszeit wieder anpacken und haben erneut eine große Befragung gestartet. Wenn noch nicht geschehen: Macht mit bei der Arbeitszeitbefragung und werbt dafür bei euren Kolleginnen und Kollegen! Ihr seid Expertinnen und Experten in eigener Sache. Wir wollen wissen, was euch persönlich wichtig ist für eure Arbeitszeit, wie das Verhältnis von Privatleben und Arbeit aussehen sollte und was euch besonders belastet.