ver.di und der DGB setzen sich seit Wochen intensiv für eine möglichst rasche zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses Bund/VKA auf die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter des Bundes sowie die Soldatinnen und Soldaten ein. Aus dem Bundesinnenministerium (BMI) gibt es dazu jetzt endlich positive Signale. Die Übertragung per Gesetz soll noch vor der Sommerpause durch das Bundeskabinett beschlossen werden und zwar in dem von ver.di und DGB geforderten Umfang.
Zudem bezog ver.di am 15. Juni 2023 Stellung zu dem geplanten Gesetzentwurf und begrüßt, dass dieser nun zur gewerkschaftlichen Beteiligung nach dem Bundesbeamtengesetz vorliegt. Das Beteiligungsgespräch mit dem BMI wird am 26. Juni 2023 stattfinden. ver.di wird dort deutlich machen, dass es schon im Vorgriff auf das weitere parlamentarische Verfahren rasch eine Zahlung für die Beamtinnen und Beamten, die Richterinnen und Richter, die Soldatinnen und Soldaten sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger geben sollte, da diese auch erheblich von der Inflation betroffen sind.
Was beinhaltet der geplante Gesetzentwurf?
Der Tarifabschluss wird im Rahmen eines Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes auf die Beamtinnen und Beamten übertragen, das am 12. Juli 2023 ins Bundeskabinett gehen soll.
Entsprechend dem Tarifergebnis und wie von ver.di gefordert, soll den Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie die Soldatinnen und Soldaten ab dem 01.03.2024 ein Sockelbetrag in Höhe von 200 Euro gezahlt werden. Die insoweit angehobene Besoldung wird zusätzlich um 5,3 % erhöht. Hierbei wird ein Abzug für die Versorgungsrücklage in Höhe von 0,2 Prozentpunkten berücksichtigt, was ver.di wiederholt kritisiert hat. Eine solche Kürzung von Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten ist in Zeiten hoher Inflation nach ver.di-Sicht schlicht unzumutbar.
Dessen ungeachtet bedeutet die Übertragung des Tarifergebnisses, dass alle Besoldungsgruppen ab dem 01.03.2024 monatlich mindestens 340 Euro mehr erhalten. Lediglich in der Erfahrungsstufe 1 der Besoldungsgruppe A3 werden es 337 Euro sein.
Ebenfalls Gegenstand des Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes wird die Regelung zur Zahlung einer steuerfreien Inflationsausgleichsprämie in Höhe von insgesamt 3000 Euro in mehreren Tranchen. Für den Monat Juni 2023 in Höhe von 1.240 Euro sowie für die Monate Juli 2023 bis Februar 2024 monatlich in Höhe von jeweils 220 Euro.
Erfreulich ist auch hier, dass der Einsatz von ver.di und dem DGB Erfolg hatte und die Prämie sowohl an Besoldungs- wie auch Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger steuerfrei ausgezahlt werden soll. Für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger wird hinsichtlich der Höhe der individuelle Ruhegehaltsatz angesetzt. Bei 71,75 Prozent wären dies 2.152,50 Euro.
Angesichts stark gestiegener Lebenshaltungskosten in der Folge der nach wie vor hohen Inflationsraten hätte sich ver.di ein schnelleres Handeln des BMI gewünscht.
Die zeitnahe Auszahlung einer Ausgleichsprämie hätte man längst gesondert regeln können. Da die tabellenwirksame Anpassung der Besoldung erst ab März 2024 erfolgen wird, fordert ver.di, dass sehr zeitnah zumindest eine Abschlagszahlung zur Inflationsausgleichszahlung erfolgt.
Eine schnelle Auszahlung ist z.B. für die Beamtinnen und Beamten bei der Deutsche Post dringend erforderlich, da hier weit über 89 Prozent Beamtinnen und Beamten des einfachen Dienstes sind, die aufgrund des geringen Einkommens besonders stark von der Inflation betroffen sind. Gleiches gilt unter anderem auch für zehntausende Soldatinnen und Soldaten in unteren Besoldungsgruppen.
Der jahrelangen politischen Einflussnahme von ver.di und dem DGB ist es außerdem zu verdanken, dass der Gesetzentwurf die Wiedereinführung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage unter Einbeziehung der Zulage berechtigten Zöllnerinnen und Zöllner vorsieht. Damit erfüllt das BMI ebenfalls mit einiger Verzögerung eine entsprechende Zusage aus dem Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung.
ver.di begrüßt diese Maßnahme, die dazu dient, den Belastungen im Zollvollzugsdienst auch längerfristig im Ruhestand Rechnung zu tragen.
Berechnungsbeispiele, wie sich die geplanten Änderungen durch das Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungs- und Änderungsgesetz 2023/2024 (BBVAnpÄndG 2023/2024) absolut auf die Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten sowie die Soldatinnen und Soldaten auswirken würden:
1) Obergefreiter bei der Bundeswehr (A 3 Stufe 2 (2 Jahre Berufserfahrung))
Besoldung aktuell: 2424,23 Euro
Besoldung geplant: 2763,31 Euro
Differenz absolut: 339,08 Euro
Differenz prozentual: + 13,99 %
2) Zollhauptsekretär (A 8 Stufe 7 (19 Jahre Berufserfahrung))
Besoldung aktuell: 3483,99 Euro
Besoldung geplant: 3879,24 Euro
Differenz absolut: 395,25 Euro
Differenz prozentual: + 11,34 %
3) Bundesbeamtin bei der Bundesnetzagentur (A 10 Stufe 1 (Berufseinsteigerin))
Besoldung aktuell: 3195,55 Euro (+ 10,42 Euro Erhöhungsbetrag)
Besoldung geplant: 3575,51 Euro (+ 10,97 Euro Erhöhungsbetrag)
Differenz absolut (ohne Erhöhungsbetrag): 379,96 Euro
Differenz prozentual: + 11,89 %
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