Ansprache von Christine Behle

Mehr Personal und bessere Arbeitsbedingungen

10.05.2023

Die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Christine Behle war am zweiten Konferenztag vor Ort und stellte in ihrer Rede an die Kolleginnen und Kollegen die Bedeutung des öffentlichen Dienstes heraus. Vor allem während der Corona-Pandemie hat sich gezeigt, dass die Beamtinnen und Beamten einen großen Beitrag dafür geleistet haben, dass die Verwaltung und die Daseinsvorsorge auch weiterhin funktionieren.

Dies waren zum Beispiel die Kolleginnen und Kollegen bei den Sozialversicherungen, den Gesundheits- und Finanzämtern, sowie bei der Post und der Telekom. Aber auch die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr haben unter anderem aktiv in den Impfzentren mitgeholfen. Sie alle haben entschieden dazu beigetragen, dass die Bevölkerung versorgt wurde und sich auf den Staat in dieser schwierigen Situation verlassen konnte.

 

Der öffentliche Dienst benötigt deshalb mehr Investitionen, vor allem für die Infrastruktur, aber auch für junge, gut qualifizierte und motivierte Nachwuchskräfte. Der demografische Wandel macht sich überall bemerkbar, deshalb muss das Thema Personalgewinnung ernsthaft angegangen werden. Wichtig ist dabei, die Einkommen und Arbeitsbedingungen zu verbessern. Nur so kann der öffentliche Dienst wieder attraktiver werden, um neue Arbeitskräfte zu gewinnen und somit die Situation für alle zu verbessern. Dies wird natürlich nicht von selbst geschehen. Deswegen ist eine Mitgliedschaft in ver.di so wichtig, in einer starken Gewerkschaft, welche die Interessen der Beamtinnen und Beamten wirkungsvoll vertritt.

Ein großes Problem im öffentlichen Dienst ist der immer gravierender werdende Personalmangel. Dieser Personalmangel führt zu einer Arbeitsverdichtung und zu einer höheren Arbeitsbelastung. Die Folge ist in vielen Bereichen ein steigender Krankenstand. Hohe Krankenstände tragen wiederum dazu bei, dass sich die gesamte Lage für alle zunehmend verschlechtert. Die schlechteren Arbeitsbedingungen sprechen sich dann herum und machen die öffentlichen Arbeitgeber für den Nachwuchs unattraktiv. Zu guten Arbeitsbedingungen gehört aber auch eine gute Sachausstattung in den Dienststellen. Diese ist teilweise mehr als mangelhaft. Rathäuser mit Schimmel und Feuerwehrwachen, in die es reinregnet, sind in der Republik keine Seltenheit. Der Bundeswehr fehlen die warmen Socken und auch das Gerät und den Finanzverwaltungen die notwendige Software.

Wichtig sind darüber hinaus die strukturellen und grundsätzlichen Fragen der Besoldung. In vielen Bundesländern, darunter in Berlin, verletzt die öffentliche Hand den Grundsatz der „verfassungsgemäßen und amtsangemessenen Alimentation“. Beim Bundesverfassungsgericht sind derzeit 47 Verfahren dazu anhängig. In dreien wird wohl in diesem Jahr eine Entscheidung erwartet, andere Verfahren werden noch jahrelang liegenbleiben, bis die Urteile vorliegen. Die notwendigen Korrekturen stehen weitgehend noch aus und neue Probleme zeichnen sich ab.

Dazu gehört der Entwurf für ein Bundesbesoldungs- und -Versorgungsangemessenheitsgesetz (BBVAngG). Neu ist hier der „alimentative Ergänzungsbetrag“, der die in Deutschland zum Teil sehr erhöhten Wohnungsmieten abfedern soll. Der alimentative Ergänzungsbetrag hängt davon ab, in welcher Mietenstufe der Wohngeldverordnung der erste Wohnsitz eingeordnet wurde. Die Mietenstufen werden aber für große Gemeinden einheitlich vergeben und das, obwohl die Miethöhe in großen Gemeinden je nach konkretem Wohnort sehr voneinander abweichen können.

Ganz Berlin und ganz Potsdam finden sich zum Beispiel in einer Mietstufe wieder, während erheblich kleinere Gemeinden in Brandenburg sehr viel differenzierter betrachtet werden. Das gibt ein schiefes Bild und spiegelt die Lage auf dem Wohnungsmarkt für Beamtinnen und Beamten höchst unzureichend wider. Der alimentative Ergänzungsbetrag schafft deshalb neue Ungerechtigkeiten. Die Besoldung muss dem jeweiligen Amt angemessen sein, nicht dem Familienstand, der Kinderzahl oder dem Wohnort. Nicht zuletzt aus diesen Gründen lehnt auch ver.di den Gesetzesentwurf in der vorliegenden Form ab.