Sonderurlaub für Beamt*innen
Neues BMI-RundschreibenNach Erlass eines neuen Rundschreibens des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) vom 22.01.2021 (D5-31001/7#42, D2-30106/28#4) erhalten Bundesbeamt*innen weitere Freistellungsmöglichkeiten zur Betreuung ihrer Kinder oder zur Pflege von Angehörigen. Das BMI überträgt dabei die zusätzlichen Kinderkrankentage nach SGB V auf die Beamt*innen des Bundes durch Änderung der Sonderurlaubsverordnung (SUrlV).
Es bestehen damit zwei Möglichkeiten der Freistellung für Bundesbeamt*innen, die wegen der Schließung der Betreuungseinrichtung die Betreuung einer von ihnen zu betreuenden Person übernehmen müssen:
- Maximal 34 Tage bis 31.03.2021 nach § 22 Abs. 2 SUrlV (für Alleinerziehende maximal 67 Arbeitstage)
- Maximal 20 Kinderkrankentage pro Kind bis 31.12.2021 nach § 21 SUrlV (für Alleinerziehende maximal 40 Arbeitstage)
Weitere Einzelheiten sind dem beiliegenden Rundschreiben zu entnehmen.